Betriebsstätten-Verordnung

Modernisierung der Betriebsstätten: Verschärfte Vorgaben für Energie und Barrierefreiheit
WIESBADEN. Im Fokus der jüngsten Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den damit verbundenen technischen Regeln (ASR) stehen die energetische Sanierung von Betriebsgebäuden sowie die Barrierefreiheit. Unternehmen, die ihre Betriebsstätten umbauen oder erweitern, müssen strengere Vorgaben zur CO₂-Minderung und zur Nutzung von Abwärme erfüllen. Gleichzeitig gewinnen Vorgaben zur ergonomischen Gestaltung von Misch-Arbeitsplätzen (Kombination aus Präsenz- und mobilem Arbeiten) an rechtlicher Relevanz. Verstöße gegen die novellierten Richtlinien können bei Betriebsprüfungen zu empfindlichen Bußgeldern führen. Fachplaner empfehlen, Sanierungen stets im Dreiklang von Energieeffizienz, Arbeitsschutz und digitaler Infrastruktur zu denken.
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