Arbeitsplatzschutz

06.07.2026
Bauwesen
Nachrichten
Prävention im Fokus: Neue Standards für den Gesundheitsschutz bei Extremwetter
BONN. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat neue Handlungsempfehlungen für den Arbeitsplatzschutz bei extremen Wetterereignissen veröffentlicht. Angesichts zunehmender Hitzeperioden und Starkregenereignisse sind Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Gefährdungsbeurteilungen anzupassen. Die Richtlinien betreffen sowohl den Schutz von Beschäftigten im Freien (z. B. in der Bauwirtschaft durch UV-Schutz und angepasste Arbeitszeiten) als auch in Produktionshallen und Büros (vorgegebene Raumtemperaturen, Lüftungskonzepte). Ein effektiver Arbeitsplatzschutz, so die Autoren der Studie, senke nachweislich die hitzebedingten Ausfallzeiten und steigere die Mitarbeiterzufriedenheit in den Sommermonaten spürbar.
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